Führerschein ab 17
Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrung sammeln. Bayern startet deshalb den Modellversuch „Begleitendes Fahren mit 17“, der in anderen Ländern bereits erfolgreich war.
Die Grundidee dabei heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung
Oder anders gesagt:
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle
Führerschein mit 17
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mir einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese erwachsenen Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre einen Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:
- Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne erwachsene Begleitung fahren
- Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind
- Gurten Sie sich immer an
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend
- Denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise an das Wetter anpassen – Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
- Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
- Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
- Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
- Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halten dies zu tun
Die Beifahrerin oder der Beifahrer
Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
- Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
- Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
- Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn sie sich selbst unwohl oder krank fühlen
- Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
- Greifen Sie aber nie selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer“
- Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
- Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit
- Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs
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Ablauf |
Voraussetzungen/Auflagen |
| Ab 16½ Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Begleitperson:
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| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
| Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
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| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxi |
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| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
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Gerne beraten wir Dich ausführlich. Anruf genügt oder bei uns in der Fahrschule vorbeischauen!



