KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


Ausbildungsvoraussetzung: ab 17 ½ Jahre  bzw. 16 ½ Jahre (B17) möglich.

Klasse B "Autufiehrerschein"