Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit). In den ersten 2 Jahren nach Erwerb nur bis 25 kW und 0,16 kW/kg


Direkteinstieg ab 25 Jahre möglich.


Ausbildungsvoraussetzung: ab 17 ½ Jahre, oder DIREKT ab 24 ½  Jahre möglich.

Klasse A und A direkt    "Motorrodfiehrerschein"