Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit). In den ersten 2 Jahren nach Erwerb nur bis 25 kW und 0,16 kW/kg
Direkteinstieg ab 25 Jahre möglich.
Ausbildungsvoraussetzung: ab 17 ½ Jahre, oder DIREKT ab 24 ½ Jahre möglich.
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