Wir bilden folgende Führerschein-Klassen aus:

Klasse A und A direkt "Motorrodfiehrerschein"

Motorräder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit). In den ersten 2 Jahren nach Erwerb nur bis 25 kW und 0,16 kW/kg


Direkteinstieg ab 25 Jahre möglich.


Ausbildungsvoraussetzung: ab 17 ½ Jahre, oder DIREKT ab 24 ½  Jahre möglich.

Klasse A und A direkt    "Motorrodfiehrerschein"

Klasse A1 "Hunnertfinfazwanzicher"

Motorräder über 50 cm³ bis 125 cm³ und Nennleistung bis 11 kW
Über 80 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit) nur wenn älter als 18.


Ausbildundsvoraussetzung: ab 15 ½ Jahre möglich.

Klasse A1    "Hunnertfinfazwanzicher"

Klasse B "Autufiehrerschein"

KFZ (außer Krafträdern) bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätzen + Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder zulässiger Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


Ausbildungsvoraussetzung: ab 17 ½ Jahre  bzw. 16 ½ Jahre (B17) möglich.

Klasse B "Autufiehrerschein"

Klasse BE "Oohängerschein"

Alle anderen Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern.


Voraussetzung. Klasse B bestanden.


Ausbildungsvoraussetzung: Ausbildung kann mit B/B17 gleichzeitig durchgeführt werden.



Klasse L "klaaner Tracktor"

Land und Forstwirtsch. Fzg bis 32 km/h


Ausbildungsvoraussetzung: ab 15 ½ Jahre möglich.

Klasse M "Rollerschein"

Kleinkrafträder (und Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 50 cm³ und bis 45 km/h (durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).


Ausbildungsvoraussetzung: ab 15 ½ Jahre möglich.

Mofa "no halt Mofa"

Bilden wir natürlich auch aus...


Ausbildungsvoraussetzung: ab 14 ½ Jahre möglich.

Wichtige Termine
M D M D F S S
 
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29